Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG).

Im Juni 2022 wurde das Barrierefreiheits­stärkungs­gesetz (BFSG) verabschiedet. Damit wurde der European Accessibility Act (EAA) ins nationale Recht überführt. Bedeutet: Dieses Gesetz gilt für das gesamte EU.

Dieses Gesetz stärkt die Barrierefreiheit und definiert die Barrierefreiheitsanforderungen von Produkten und Dienstleistungen, die nach dem 28.06.2025 in den Verkehr gebracht werden. Dieses Gesetz betrifft Hersteller, Händler und Importeure von bestimmten Produkten sowie Dienstleistungserbringer.

Darunter fällt u.a. der gesamte Online-Handel.

Ob Sie bzw Ihr Unternehmen Ihren Online Auftritt ggf anpassen müssen, können Sie hier erfahren:
https://bfsg-gesetz.de/check/

Vorab: Kleinstunternehmen sind von dieser Gesetzänderung nicht betroffen (weniger als 10 Vollzeitmitarbeitende oder weniger als 2 Millionen Jahresumsatz/ Bilanzsumme).